+ + +    Erika Stucky mit "Stucky plays Stucky" am 15. März, 20 Uhr. 2009 war Sie musikalischer Ehrengast mit Suicidal Yodels beim Internationalen Berliner Theatertreffen.    + + +   

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

  • Die Eintrittskarten sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten jederzeit vorzuzeigen.
  • Umtausch oder Rückerstattung von Eintrittskarten ist nur bei Veranstaltungsänderungen bzw. Veranstaltungsausfall möglich.
  • Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte, Mitglieder des Fördervereins Kultur im Café Hahn e.V. erhalten nur für gesondert ausgewiesene Veranstaltungen eine Ermäßigung. Hierfür ist die Vorlage eines dementsprechenden Ausweises notwendig. Die Ermäßigung wird an der Abendkasse erstattet.
  • Personen mit einer Behinderung von 100% und eine Begleitperson erhalten ein Ermäßigung von 50% nach Vorlage eines gültigen Ausweises. Rollstuhlfahrer haben freien Eintritt. Die Begleitperson zahlt den vollen Preis.
  • Der Vorverkauf läuft i.d.R. bis zum Veranstaltungstag zum Vorverkaufspreis plus den Vorverkaufsgebühren. Danach können Karten nur an der Abendkasse zum Abendkassenpreis erworben werden. Bei ausverkauften Veranstaltungen besteht keine Verpflichtung Kartenkontingente für die Abendkasse zu reservieren.
  • Bei verspätetem Erscheinen entscheidet das Türpersonal über den Nacheinlass.
  • Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, pyrotechnischer Artikel, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte.
  • Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt.
  • Der Konzertbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Konzertbesuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
  • Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Konzertbesucher den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt oder gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt.
  • Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters sowie deren Verkauf wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
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