Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Veranstaltungen

der Café Hahn GmbH (AGB)

  1. Die Eintrittskarten sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten jederzeit vorzuzeigen. Bei Verlust des Tickets ist kein Ersatz möglich.
  2. Zutritt zu Abendveranstaltungen haben alle Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Bei Frühstücksshows, TeeZeiten, dem Weltmusikfestival Horizonte, der Gauklerfestung, Veranstaltungen, die vor 19 Uhr enden sowie Veranstaltungen, bei denen es explizit vermerkt ist, haben auch Kinder unter 12 Jahren Zutritt. 
    Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf von Tickets, ob die Veranstaltung für Ihre Kinder im Hinblick auf Lautstärke und Inhalt geeignet ist.
    Unter 16 Jahren haben Kinder/Jugendliche nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt zu unseren Veranstaltungen. 
  3. Umtausch oder Rückerstattung von Eintrittskarten ist nur bei Veranstaltungsabsagen oder Änderungen des Veranstaltungstages möglich.
    In diesen Fällen hat der Kunde die Originaleintrittskarte spätestens innerhalb von einem Monat nach dem ursprünglichen Termin an den Veranstalter oder die VVK-Stelle bei der die Karte erworben wurde zurückzusenden.
    (Bei im Internet erworbenen und ausgedruckten Karten ist der Veranstalter zuständig.)
    Es gibt ermäßigte Eintrittskarten für Studenten, Schüler, Azubis, Arbeitslose, Zivis, Wehrpflichtige, Schwerbehinderte und Mitglieder des Förderverein Kultur im Café Hahn e.V.
    Bei Sonntagmorgenfrühstückshows gilt für Kinder bis fünf Jahre freier Eintritt, für Kinder im Alter von sechs bis einschließlich zehn Jahren halber Preis. Die Ermäßigung bekommen Sie bar an der Kasse gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises erstattet. Die Begleitperson eines Rollstuhlfahrers ist kostenfrei, muss jedoch im VVK eine Eintrittskarte erworben haben. Der Nettokartenpreis wird an der Kasse in bar erstattet.
  4. Der Vorverkauf läuft i.d.R. bis zum Veranstaltungstag zum Vorverkaufspreis plus den Vorverkaufsentgelten. Danach können Karten nur an der Abendkasse zum Abendkassenpreis erworben werden. Bei ausverkauften Veranstaltungen besteht keine Verpflichtung Kartenkontingente für die Abendkasse zu reservieren.
  5. Für die Abendkasse reservierte Karten werden zum Abendkassenpreis abgegeben.
  6. Bei verspätetem Erscheinen entscheidet das Türpersonal über den Nacheinlass.
  7. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Bild- und Videokameras, pyrotechnischen Artikeln, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen, Pfefferspray, CS-Gas o.ä., Schirmen, Gehstöcken, Stühlen, Koffern und ähnlichen gefährlichen und/oder sperrigen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte.
  8. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt. 
  9. Der Konzertbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Konzertbesuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
    Der Konzertbesucher ist damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Angaben zu seiner Person zu Informationszwecken der Café Hahn Programmplanung weiter verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist selbstverständlich ausgeschlossen.
  10. Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Konzertbesucher den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt oder gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt.
  11. Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters sowie der Verkauf von Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
  12. Wenn die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen an einen anderen Veranstaltungsort verlegt wird, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der gekauften Tickets. Sitzplatzansprüche werden bei einer Verlegung des Veranstaltungsortes ungültig.
  13. Keine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung.
  14. Der gewerbliche Weiterverkauf der Tickets ist untersagt.
  15. Das Café Hahn haftet nicht, wenn die Durchführung der Veranstaltung unmöglich geworden ist und es die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB). Nicht zu vertreten hat das Café Hahn den Ausfall von Veranstaltungen infolge von höherer Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Tod des Künstlers, Unwettern oder sonstigen Naturereignissen.

Der Gerichtsstand ist Koblenz.

Die Aktuellen AGB, sind gültig ab dem 01.10.2022. Alle anderen Geschäftsbedingungen sind hiermit ungültig. 
Änderungen und Nebenabsprachen, welche die AGB betreffen, bedürfen ausschließlich der schriftlichen Form.

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